Der Gestaltungsspielraum

Von Lilli Lička, Karl Grimm

Landschaftsarchitektur als kulturelle Disziplin ist immer von ökonomischen, gesellschaftlichen und politischen Bedingungen abhängig, die den Gestaltungsspielraum bestimmen. Diese Bedingungen entwickeln und ändern sich mit der Zeit. Landschaftsarchitektur gilt hierzulande als junges Fachgebiet.

Die akademische Ausbildung wurde 1991 an der Universität für Bodenkultur eingerichtet, sie existiert demnach seit knapp einem Vierteljahrhundert. Das Berufsfeld der Landschaftsarchitektur hat sich auch in Österreich über Gartenkunst und Ökologie hinaus entwickelt und Aufgabenstellungen im öffentlichen Raum und in der Infrastrukturplanung erschlossen. Der Berufsstand ist bekannt geworden, die Auftragslage war in Österreich noch nie so beständig. Landschaftsarchitektur in Österreich kann heute nicht mehr als flüchtiges Phänomen bezeichnet werden, wie sie von Maria Auböck und Thomas Proksch noch im Jahre 1992 genannt wurde. Die wirtschaftlichen, rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen hinken aber noch weit hinter jenen anderer Länder hinterher. Hier ist Handlungsbedarf gegeben, um an die Schweiz oder Dänemark anzuschließen.

Dabei ist der allgemeine Ablauf eines Projekts scheinbar gleich: Auftraggeber wählen über Wettbewerbe, Ausschreibungen oder direkt ein Büro aus, dem die Planung eines Freiraums übertragen wird. Diese Gestaltung ist in einem bestimmten Kostenrahmen und in einer vorgegebenen Zeit zu realisieren und entspricht gesetzlichen Vorschriften, allgemeinen Normen und spezifischen Richtlinien. Die Geschichte des Fachgebietes, seine Stellung im Planungsgeschehen, das Budget für die Freiräume sowie der gestalterische Anspruch sind jedoch in jedem Land sehr verschieden. Freiraum muss auch bei uns durchgehend konzeptionell als Teil der Gesamtgestaltung von Siedlung, Bauvorhaben und Infrastruktur behandelt werden, er muss keine schreiende, aber sehr wohl eine fachlich und ökologisch fundierte und auch ästhetisch hochstehende Gestaltung erfahren.

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